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Aktuelle Termine

Zusatzkurs Motor
23.05.2012
19:00 Uhr
Kurs 06/12
Segelgrundkurs
26.05.2012
10:00 Uhr
Kurs 02/12
Schleusenfahrt
28.05.2012
10:00 Uhr
Kurs 02/12 (Pfingstmontag)
Fachkundenachweis (Pyroschein)
29.05.2012
19:00 Uhr
Kurs 02/12
Abendkurs
Sportbootführerschein See
01.06.2012
18:00 Uhr
Kurs 06/12
Wochenendkurs
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Buchung eines Seekurses oder Fernkurses

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Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per Telefon: 030 / 861 07 01

Kursbedingungen allgemein

Binnenkurse, Seekurse, Surfkurse und Funkkurse

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Brauer & Schubert GbR ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

3.

Der Vertrag kann bis 10 Tage vor Kursbeginn storniert werden. Die Stornogebühr beträgt 40,- €. Bei gleichzeitiger Anmeldung zu mehreren Kursen muß die Stornierung bis 10 Tage vor Beginn des frühesten Kurses bei der Segelschule eingehen.

4.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muß der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

5.

Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar, per Scheck oder EC-Karte bezahlt werden oder aber auf ein Konto überwiesen werden. Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache in besonderen Fällen möglich. Die Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.

6.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

7.

Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.

8.

Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muß jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.

9.

Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 99,- € möglich.

10.

Theoretische Prüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden, lediglich die staatliche Prüfungsgebühr wird für die Teilnahme fällig. Teilnehmer an Kurs A und B können bei Nichtbestehen einer praktischen Prüfung gegen eine Gebühr von 99,- € 4 Termine á 4 Unterrichtsstunden erneut segeln und sich zur praktischen Prüfung anmelden. Teilnehmer an Kurs C können die Prüfung bei Nichtbestehen kostenlos wiederholen (außer Prüfungsgebühr).

11.

Teilnehmer an Kurs K bis W können bei Nichtbestehen einer Prüfung gegen Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an dem nächsten Kurs teilnehmen.

12.

Bis zu drei Sturm- oder Flautetermine können bei Buchung von Kurs A, B oder C kostenlos wiederholt werden.

13.

Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 12.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag bzw. am Freitag bis 12.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.

14.

Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verläßt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.

15.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.

Kursbedingungen für Kinder und Jugendliche

Ferienkurse, Kinderkurse und Surfkurse

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der/die Erziehungsberechtigte, daß das Kind wie oben mit Namen angegeben an dem durch das Datum bestimmte Kurs teilnehmen wird. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Brauer & Schubert GbR ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

3.

Der Vertrag kann bis 10 Tage vor Kursbeginn storniert werden. Die Stornogebühr beträgt 40,- €.

4.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muß der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

5.

Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar bezahlt oder aber auf das Konto: Kto Nr.: 729 05 18 002 bei der Berliner Volksbank, Blz: 100 900 00 überwiesen werden. Die Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.

6.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

7.

Die Segelschule Hering, Inh. Brauer & Schubert GbR hat das Recht, Kinder vom weiteren Kursverlauf ohne Entschädigungsanspruch auszuschließen, wenn sie sich trotz mehrmaliger Ermahnung nicht an die Sicherheitsauflagen des/der Lehrgangsleiter/in halten oder trotz Aufforderung keine Rettungsweste tragen (wird von der Segelschule gestellt). Es wird erwartet, daß die Kinder Turnschuhe und segelgerechte Kleidung mitbringen. Das Risiko der An- und Abfahrt wird allein von dem/der Erziehungsberechtigten getragen. Die Segelschule Hering übernimmt dafür keine Haftung.

8.

Der/die Erziehungsberechtigte versichert, das das angemeldete Kind mindestens 5 Minuten schwimmen kann.

9.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von den Erziehungsberechtigten zu ersetzen.

10.

Die Segelschule Hering, Inh. Brauer & Schubert GbR behält sich vor, einen Kurs kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von vier Kindern nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann in voller Höhe zurückerstattet.

Kursbedingungen für Fernkurse

SBF See, SKS, SSS, SHS

1.

Durch Abschicken dieser Anmeldung erklärt der/die Anmeldende, daß er/sie an dem unten beschriebenen Kurs teilnimmt und sich verpflichtet, die vereinbarte Kursgebühr mit der Anmeldung zu zahlen. Wahlweise kann die Kursgebühr auch mit 50% (fünfzig Prozent) bei Anmeldung und 50% (fünfzig Prozent) bei Erhalt der ersten Unterrichtssendung gezahlt werden. Spätestens vier Wochen nach Eingang der Anmeldung wird die restliche Kursgebühr fällig. Der/die Anmeldende hat das Recht, das gesamte Kursmaterial ganz oder in Teilsendungen abzufordern, sobald die Kursgebühr entrichtet ist.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb von vierzehn Tagen von der Segelschule Hering schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem/der Anmeldenden und der Segelschule Hering ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der umseitig nach Art und Beginn (Zusendung der ersten Sendung des Unterrichtsmaterials) näher bezeichnet wird. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der ersten Zusendung hat der/die Anmeldende das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden.

3.

Die Segelschule Hering haftet bis zur Höhe der Kursgebühr. Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule Hering zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so muß die bereits bezahlte Kursgebühr von der Segelschule Hering rückerstattet werden. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

4.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich, die zugesandten Hausaufgaben spätestens nach Ablauf von zwölf Tagen nach Zugang korrigiert und mit Kommentar versehen zusammen mit der nächsten Zusendung an den/die Kursteilnehmer/in zurückzuschicken.

5.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich, die Prüfungen bei den staatlichen Stellen anzumelden und zu organisieren, sowie auf Wunsch der Prüfungskommission geeignete Räume für die Durchführung der Prüfung zur Verfügung zu stellen und bei der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten zu helfen.

6.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich, am oder vor dem Prüfungstag ein Seminar anzubieten, in dem der/die Kursteilnehmer/in auf die Prüfung vorbereitet wird und die Prüfungsthemen nochmals besprochen und bearbeitet werden.

7.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich, einen Telefon- und Fax-Service einmal pro Woche am Freitagnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr (außer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August) einzurichten, in dem der/die Kursteilnehmer/in Probleme des Lehrstoffes ansprechen kann und eine individuelle Beratung erhält.

8.

Alle Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung der Segelschule Hering sind unzulässig und begründen zusätzlich zum urheberrechtlichen Schutz einen Schadensersatzanspruch der Segelschule Hering.

9.

Die Prüfungen finden in Berlin statt und werden vom Prüfungsausschuß des DSV und DMYV als Beauftragten des Bundesverkehrsministerium abgenommen. Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuß DSV/DMYV bestimmt.

10.

Alle gebuchten Kurse müssen spätestens zwölf Monate nach Anmeldungsdatum abgeschlossen sein. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Leistungspflicht der Segelschule Hering mehr.

11.

Gerichtsstand ist Berlin.

Ihr gewählter Kurs

Sportküstenschifferschein
24.02.2012
16:00 Uhr
Kurs 01/12
Wochenendkurs

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